Argentinien bietet einen der schnellsten und zugänglichsten Wege zur Staatsbürgerschaft weltweit. Ausländer können die Einbürgerung bereits nach zwei Jahren ununterbrochenen legalen Aufenthalts beantragen – damit ist Argentinien gleichauf mit Peru und deutlich schneller als die meisten Länder in Lateinamerika und weltweit. In Kombination mit einem vergleichsweise günstigen Aufenthaltsverfahren, der Anerkennung doppelter Staatsbürgerschaften und einem Reisepass, der visafreien Zugang zu über 170 Ländern einschließlich des EU-Schengen-Raums bietet, ist Argentinien eine attraktive Option für alle, die langfristige Mobilität über kurzfristigen Komfort stellen.
Im Gegensatz zu Ländern mit starren Einkommens- oder Investitionsschwellen knüpft Argentinien seine finanziellen Anforderungen für den Aufenthalt an Vielfache des nationalen Mindestlohns. Der tatsächliche USD-Wert schwankt daher mit dem Wechselkurs und der Inflation. Das macht Argentiniens Aufenthaltsrahmen ungewöhnlich dynamisch, aber auch ungewöhnlich erschwinglich in Zeiten der Peso-Abwertung. Seit 2025 haben umfassende Einwanderungsreformen unter Dekret 366/2025 die Definition des ununterbrochenen Aufenthalts verschärft und das Einbürgerungsverfahren von den Gerichten auf die Nationale Migrationsdirektion (DNM) verlagert, wodurch das System stärker administrativ und digital ausgerichtet ist.
Argentinien Aufenthaltswege im Überblick
| Aufenthaltsweg | Vorhanden | Mindestanforderung | Dauer | Führt zu Daueraufenthalt | Kernaussage |
|---|---|---|---|---|---|
| Rentista | Ja | 5× Mindestlohn / Monat (~USD 1.400–2.000) | 1 Jahr (verlängerbar bis 3) | Ja | Nur passives Einkommen |
| Pensionado | Ja | 5× Mindestlohn / Monat (~USD 1.400–2.000) | 1 Jahr (verlängerbar bis 3) | Ja | Gleiche Schwelle wie Rentista |
| Inversionista | Ja | ~ARS 1.500.000 Geschäftsinvestition | 1 Jahr (verlängerbar bis 3) | Ja | Erfordert aktives Unternehmen |
| Arbeitserlaubnis | Ja | Arbeitgebersponsoring | 1 Jahr (verlängerbar) | Ja | Keine Berufsbeschränkungen |
| Vermögensbasiert | Nein | – | – | – | Nicht verfügbar |
| Digitaler Nomade | Ja | ~USD 2.500 / Monat Einkommen (geschätzt) | 180 Tage (verlängerbar auf 360) | Nein | Übergangsstatus |
| Citizenship by Investment | Genehmigt, noch nicht operativ | ~USD 500.000 (erwartet) | Direkte Staatsbürgerschaft | N/A | Kein Aufenthalt erforderlich |
*Richtwerte Stand Anfang 2026. Die Einkommensanforderungen für Rentista und Pensionado sind an Vielfache des argentinischen Mindestlohns geknüpft und schwanken mit Wechselkursen und Inflationsanpassungen. Die Einkommensschwelle gilt nur für den Hauptantragsteller. Ehepartner und minderjährige Kinder können als Angehörige im selben Antrag aufgenommen werden, ohne ein eigenes Einkommen nachweisen zu müssen.*
Schritt-für-Schritt-Anleitung vom Aufenthalt zum Reisepass
Dokumente im Heimatland vorbereiten
Folgende Dokumente müssen im Heimatland beschafft werden, bevor Sie nach Argentinien reisen:
- Gültiger Reisepass (mindestens 6 Monate Restgültigkeit)
- Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Herkunftsland und aus jedem Land, in dem Sie länger als ein Jahr gelebt haben
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde (falls zutreffend)
- Aufenthaltsspezifischer Eignungsnachweis (z. B. Rentenbescheinigung, Nachweis passiven Einkommens oder Investitionsprojektdetails)
- Krankenversicherung mit Gültigkeit in Argentinien
Alle ausländischen Dokumente müssen im Herkunftsland apostilliert (für Mitglieder des Haager Übereinkommens) oder über das argentinische Konsulat legalisiert werden. Dokumente, die nicht auf Spanisch ausgestellt sind, müssen von einem in Argentinien zugelassenen beeidigten Übersetzer (traductor público nacional) übersetzt werden. Apostille und Übersetzung müssen abgeschlossen sein, bevor die Dokumente von der argentinischen Einwanderungsbehörde akzeptiert werden.
Einreise nach Argentinien und Antragstellung
Aufenthaltsanträge können in Argentinien über die DNM (Dirección Nacional de Migraciones) eingereicht werden. Seit 2025 werden Anträge über das Online-System RaDEX bearbeitet. Dies umfasst:
- Einreichung des vollständigen Antrags und der Unterlagen über die Online-Plattform RaDEX
- Zahlung der staatlichen Antragsgebrühren (ca. USD 100, Stand 2025)
- Persönlicher Termin zur Fingerabdrucknahme und biometrischen Erfassung
- Nachweis einer Unterkunft in Argentinien (Mietvertrag oder Eigentumsnachweis)
Es ist auch möglich, bestimmte Aufenthaltskategorien per Vollmacht (poder) aus der Ferne einzuleiten, wobei ein Rechtsvertreter in Argentinien die Unterlagen einreicht. Die biometrische Erfassung erfordert jedoch zu einem bestimmten Zeitpunkt persönliche Anwesenheit.
Antragsprüfung und Wartezeit
Nach Einreichung des Antrags gelten folgende Schritte während der Prüfungsphase:
- Warten auf die Prüfung des Antrags durch die DNM
- Bei Bedarf zusätzliche Dokumente oder Erläuterungen nachreichen
- Den Status des Antrags über die RaDEX-Plattform verfolgen
Die Bearbeitungszeiten variieren erheblich je nach Visakategorie und aktueller Arbeitsbelastung der Behörde. Typisch sind 2 bis 6 Monate, wobei einige Anträge länger dauern können, wenn zusätzliche Unterlagen angefordert werden oder Rückstände bei der Einwanderungsbehörde bestehen.
Genehmigung des temporären Aufenthalts
Nach der Genehmigung wird der temporäre Aufenthalt erteilt und vor Ort formalisiert:
- Erwerb eines DNI (Documento Nacional de Identidad), der als primäres Ausweisdokument in Argentinien dient
- Registrierung für eine CUIL oder CUIT (Steueridentifikationsnummer) bei der Steuerbehörde ARCA
- Einhaltung der laufenden Aufenthaltsbedingungen gemäß Ihrer Visakategorie
Der temporäre Aufenthalt wird zunächst für ein Jahr gewährt und kann jährlich für insgesamt bis zu drei Jahre verlängert werden. Der DNI ist unverzichtbar für das tägliche Leben in Argentinien, einschließlich Kontoreröffnung, Mietverträgen und Zugang zu Dienstleistungen.
Verlängerungen und Übergang zum Daueraufenthalt
Der temporäre Aufenthalt muss vor Ablauf verlängert werden. Die meisten Antragsteller halten den temporären Aufenthalt für die erforderliche Zeit, bevor sie zum Daueraufenthalt wechseln oder direkt die Staatsbürgerschaft beantragen.
- Temporären Aufenthalt vor jedem jährlichen Ablauf verlängern
- Ununterbrochenen legalen Aufenthaltsstatus aufrechterhalten
- Daueraufenthalt nach 3 Jahren durchgängigem temporären Aufenthalt beantragen (für Nicht-MERCOSUR-Staatsangehörige) oder nach 2 Jahren (für MERCOSUR-Staatsangehörige)
Der Daueraufenthalt gewährt unbefristeten legalen Aufenthalt in Argentinien und macht den regelmäßigen Nachweis von Einkommen oder Investitionen überflüssig. Allerdings können Daueraufenthaltsberechtigte ihren Status nach 12 Monaten ununterbrochener Abwesenheit aus Argentinien verlieren (reduziert von 24 Monaten durch die Reformen 2025).
Weg zur Staatsbürgerschaft
Die argentinische Staatsbürgerschaft kann nach einer kurzen legalen Aufenthaltszeit durch Einbürgerung erlangt werden. Seit Dekret 366/2025 und nachfolgenden Reformen gelten folgende Anforderungen:
- Legaler Aufenthalt (temporär oder dauerhaft) in Argentinien für mindestens 2 ununterbrochene Jahre
- Während dieser 2 Jahre durchgehend in Argentinien bleiben. Der Text des Dekrets 366/2025 liest sich als absolut und lässt keine Ausreisen zu. Ob Ausnahmen für kurze Abwesenheiten (medizinisch, familiär, geschäftlich) in der Praxis gewährt werden können, ist bislang nicht dokumentiert.
- Nachweis des Lebensunterhalts (Einkommens- oder Beschäftigungsnachweis in Argentinien)
- Sauberes Strafregister in Argentinien und allen früheren Aufenthaltsländern
- Einreichung des Einbürgerungsantrags über die digitale RaDEX-Plattform der DNM
- Mindestalter 18 Jahre
Argentinien erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft, sodass Antragsteller ihre bestehende Nationalität nicht aufgeben müssen. Es gibt keine formelle Spanischprüfung oder Staatsbürgerschaftsprüfung für die Einbürgerung. Die Bearbeitung der Staatsbürgerschaft, die jetzt administrativ durch die DNM statt durch die Gerichte erfolgt, dauert in der Regel 6 bis 12 Monate von der Antragstellung bis zur Genehmigung.
Überblick über argentinische Visa
Aufenthaltsgenehmigungen, die auf Arbeitserlaubnissen oder Arbeitsvisa basieren, werden hier ausführlich beschrieben:
→ Arbeitsvisa in Argentinien
Argentinien bietet ausländischen Staatsangehörigen verschiedene Aufenthaltswege, die hauptsächlich auf passivem Einkommen, Renten oder Geschäftsinvestitionen basieren. Alle Standardoptionen gewähren zunächst einen temporären Aufenthalt für ein Jahr, verlängerbar auf bis zu drei Jahre. Die argentinische Staatsbürgerschaft kann dann nach 2 Jahren ununterbrochenen legalen Aufenthalts beantragt werden.
Rentista-Visum (Aufenthalt durch passives Einkommen)
Das Rentista-Visum richtet sich an finanziell unabhängige Personen, die ein stabiles passives Einkommen aus Quellen außerhalb Argentiniens nachweisen können. Erwerbseinkommen oder in Argentinien verdientes Gehalt qualifiziert nicht. Die Einkommensschwelle ist definiert als mindestens das Fünffache des aktuellen argentinischen Mindestlohns (Salario Mínimo Vital y Móvil), was Mitte 2025 je nach Wechselkursschwankungen etwa USD 1.400 bis USD 2.000 pro Monat entspricht.
Typisch erforderliche Nachweise:
- Kontoauszüge, die ein gleichmäßiges passives Einkommen (Mieteinnahmen, Dividenden, Anlagerenditen oder Ähnliches) über mindestens die letzten 6 bis 12 Monate belegen
- Dokumentation, die bestätigt, dass das Einkommen aus dem Ausland stammt
- Nachweis, dass Gelder über autorisierte Bank- oder Finanzinstitute, die von der argentinischen Zentralbank reguliert werden, nach Argentinien transferiert wurden oder werden
- Eidesstaatliche Erklärung über den Zweck der Einreise und des Aufenthalts
- Vollmacht (falls der Antrag von einem Rechtsvertreter in Argentinien eingereicht wird)
Pensionado-Visum (Ruhestandsaufenthalt)
Das Pensionado-Visum richtet sich an Rentner, die eine Rente oder Altersversorgung aus einer ausländischen Quelle beziehen. Die finanzielle Schwelle ist identisch mit dem Rentista-Visum: das Fünffache des argentinischen Mindestlohns pro Monat. Anders als in einigen anderen lateinamerikanischen Ländern unterscheidet Argentinien Pensionado und Rentista nicht durch unterschiedliche Einkommensanforderungen – der praktische Unterschied liegt in der Herkunft der Mittel (Rente vs. sonstiges passives Einkommen).
Typisch erforderliche Nachweise:
- Offizielle Rentenbescheinigungen oder Schreiben der ausstellenden Rentenversicherung oder des privaten Rentenanbieters
- Kontoauszüge mit regelmäßigen Renteneingangen, die der Mindestschwelle entsprechen
- Dokumentation, die bestätigt, dass die Rente laufend und nicht einmalig oder befristet ist
- Gegebenenfalls ergänzende Unterlagen zur Identifizierung der Rentenquelle (öffentliches Sozialversicherungssystem, privater Plan oder ähnliche Einrichtung)
Inversionista-Visum (Investorenaufenthalt)
Das Inversionista-Visum steht ausländischen Staatsangehörigen zur Verfügung, die ein aktives Unternehmen in Argentinien gründen oder in eines investieren. Im Gegensatz zu passiven Investitions- oder Golden-Visa-Modellen anderer Länder erfordert Argentiniens Investorenaufenthalt einen produktiven Geschäftsbetrieb – der bloße Kauf von Immobilien oder eine Bankeinlage qualifiziert nicht. Die Mindestinvestitionsschwelle liegt bei etwa ARS 1.500.000 (ca. USD 1.500–2.000 bei aktuellen Wechselkursen), investiert in ein lokal registriertes Unternehmen.
Typisch erforderliche Nachweise:
- Ein genehmigtes Investitionsprojekt oder Geschäftsplan, eingereicht und geprüft von der DNM
- Unternehmensdokumente, die belegen, dass das Unternehmen in Argentinien rechtlich gegründet ist
- Nachweis, dass die Investition in die argentinische Wirtschaft getätigt wurde, z. B. Überweisungsbelege oder Unternehmensunterlagen
- Nachweis der legalen Herkunft der investierten Mittel
- Laufende Dokumentation, dass das Unternehmen während der Aufenthaltszeit weiterhin betrieben wird
Digitales-Nomaden-Visum
Argentinien führte 2022 ein Digitales-Nomaden-Visum als vorübergehende Aufenthaltserlaubnis für Fernarbeiter ein, die bei Unternehmen außerhalb Argentiniens angestellt sind oder für diese arbeiten. Das Visum erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 180 Tagen, einmal um weitere 180 Tage verlängerbar, für maximal ein Jahr. Es führt weder zum Daueraufenthalt noch zur Staatsbürgerschaft.
Typisch erforderliche Nachweise:
- Ein gültiger Reisepass aus einem Land, das kein Touristenvisum für die Einreise nach Argentinien benötigt
- Ein Begleitschreiben, das die Fernarbeit und Einkommensquelle erläutert
- Einkommensnachweis (Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen oder Verträge) – obwohl kein offizielles Minimum veröffentlicht wird, wird ein monatliches Einkommen von ca. USD 2.500 allgemein erwartet
- Ein Lebenslauf mit relevanter Berufserfahrung
- Krankenversicherung mit Gültigkeit in Argentinien
Citizenship by Investment (Dekret 524/2025 – noch nicht operativ)
Im Juli 2025 genehmigte Argentinien ein Citizenship-by-Investment-Programm durch Dekret 524/2025 und wurde damit das erste südamerikanische Land, das die direkte Staatsbürgerschaft gegen Investition anbietet. Das Programm ermöglicht ausländischen Investoren, die argentinische Staatsbürgerschaft zu beantragen, ohne die übliche 2-jährige Aufenthaltspflicht erfüllen zu müssen. Anfang 2026 ist das Programm rechtlich etabliert, nimmt aber noch keine Anträge entgegen. Die endgültigen Investitionsschwellen und qualifizierenden Sektoren sollen im Laufe des Jahres 2026 festgelegt werden, mit einer erwarteten Mindestinvestition von ca. USD 500.000 in staatlich genehmigte strategische Sektoren wie Agrarwirtschaft, Technologie, erneuerbare Energien oder Tourismusinfrastruktur.
Wesentliche strukturelle Merkmale des Programms gemäß dem Dekret:
- Anträge werden von einer neuen Agentur für Citizenship-by-Investment-Programme unter dem Wirtschaftsministerium verwaltet
- Kein vorheriger Aufenthalt in Argentinien erforderlich
- Die Sicherheitsüberprüfung umfasst mehrere Regierungsstellen, darunter die Financial Intelligence Unit (UIF) und RENAPER
- Die Nationale Migrationsdirektion muss innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Erhalt der Empfehlung der Agentur eine Entscheidung treffen
- Passive Immobilienkäufe werden voraussichtlich nicht als qualifizierende Investition gelten
Steuerliche Aspekte des Aufenthalts in Argentinien
Argentinien ist aus steuerlicher Sicht für Personen relevant, die die Auswirkungen eines längeren physischen Aufenthalts im Land verstehen müssen. Im Gegensatz zu Ländern mit territorialer Besteuerung (wie Costa Rica oder Paraguay) wendet Argentinien ein System der weltweiten Einkommensteuer für steuerlich Ansässige an. Das bedeutet, dass die Begründung der steuerlichen Ansässigkeit in Argentinien Steuerpflichten auf das globale Einkommen auslöst, nicht nur auf in Argentinien erzieltes Einkommen.
Die folgenden Punkte fassen die wichtigsten steuerlichen Aspekte für ausländische Aufenthaltsberechtigte zusammen:
- Argentinien besteuert Ansässige auf das weltweite Einkommen; Nicht-Ansässige werden nur auf argentinische Einkommensquellen besteuert
- Steuerliche Ansässigkeit wird für Ausländer ausgelöst, die eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erhalten oder sich länger als 12 Monate ununterbrochen in Argentinien aufhalten (die steuerliche Ansässigkeit beginnt ab dem 13. Monat; vorübergehende Abwesenheiten von bis zu 90 Tagen innerhalb des 12-Monats-Zeitraums unterbrechen die Kontinuität nicht)
- Ausländer mit befristeten Arbeitseinsätzen von bis zu 5 Jahren werden als Nicht-Ansässige mit dauerhafter Präsenz (NRPP) eingestuft und nur auf argentinische Einkommensquellen während dieses Zeitraums besteuert
- Argentinien erhebt eine Vermögensteuer (Impuesto sobre los Bienes Personales) auf weltweites Vermögen steuerlich Ansässiger mit progressiven Sätzen von 0,5% bis 1,25% (die Sätze werden schrittweise auf einen einheitlichen Satz von 0,25% bis 2027 gesenkt)
- Es gibt keine bundesweite Erbschafts- oder Schenkungssteuer, obwohl die Provinz Buenos Aires unter bestimmten Bedingungen eigene Übertragungssteuern erhebt
- Aufenthaltsrechtlicher Status und steuerliche Ansässigkeit sind unterschiedliche Konzepte – ein temporäres Aufenthaltsvisum begründet nicht automatisch die steuerliche Ansässigkeit, aber eine ununterbrochene physische Anwesenheit von über 12 Monaten schon
In Argentinien erwirtschaftetes Einkommen unterliegt der progressiven Einkommensteuer mit Grenzsteuersätzen von 5% bis 35%. Diese Sätze gelten für alles steuerpflichtige Einkommen von Ansässigen (weltweit) und für argentinische Einkommensquellen von Nicht-Ansässigen. Die Steuerstufen werden halbjährlich (im Januar und Juli) auf Basis des Verbraucherpreisindex angepasst, um die Inflation zu berücksichtigen. Der Höchststeuersatz von 35% gilt für zu versteuerndes Jahreseinkommen über ca. ARS 53.000.000 (Stand Steuerjahr 2025). Mieteinnahmen von Nicht-Ansässigen aus argentinischem Eigentum werden mit einem Pauschalsatz von 21% besteuert.
Vergleich der Aufenthaltsstatus
| Status | Typische Dauer | Statusverlängerung | Identifikation | Mindestanwesenheit zum Statuserhalt | Zählt für Staatsbürgerschaft |
|---|---|---|---|---|---|
| Tourist | 90 Tage (verlängerbar auf 180) | Durch Wiedereinreise | Reisepass | Keine | Nein |
| Digitaler Nomade | 180 Tage (verlängerbar auf 360) | Einmalige Verlängerung | Reisepass / TIE-Genehmigung | Keine | Nein |
| Temporärer Aufenthalt | 1 Jahr (verlängerbar bis 3) | Jährliche Verlängerung | DNI (temporär) | Durchgehende Anwesenheit für Staatsbürgerschaftsberechtigung erforderlich | Ja (nach 2 Jahren ununterbrochen) |
| Daueraufenthalt | Unbefristet | Nicht erforderlich | DNI (dauerhaft) | Nicht länger als 12 aufeinanderfolgende Monate abwesend | Ja |
| Staatsbürgerschaft | Dauerhaft | Nicht erforderlich | DNI / Argentinischer Reisepass | Keine | – |
Einwanderungsreformen 2025
Wenn Sie nach Mai 2025 die Staatsbürgerschaft beantragen, verlangt Dekret 366/2025 2 Jahre ununterbrochenen Aufenthalt in Argentinien. Der Dekrettext liest sich so, als seien keinerlei Ausreisen während dieses Zeitraums erlaubt. Ob die DNM oder Gerichte Ausnahmen für kurze Abwesenheiten gewähren, ist bislang nicht dokumentiert. Das Verfahren wurde zudem von den Bundesgerichten auf die digitale RaDEX-Plattform der DNM verlagert, und Antragsteller müssen nun eine Beschäftigung oder Existenzmittel nachweisen.
Daueraufenthaltsberechtigte verlieren ihren Status jetzt nach 12 Monaten Abwesenheit, reduziert von zuvor 24. Temporäre Aufenthaltsberechtigte, die nach Mai 2025 eingereist sind, haben keinen Anspruch mehr auf kostenlose öffentliche Gesundheitsversorgung oder Bildung und müssen private Versicherungen abschließen.
Währungswettbewerb und Dollar-Nutzung
In Argentinien können Sie US-Dollar verdienen, halten und ausgeben, ohne zu einem ungünstigen offiziellen Kurs umzutauschen. Seit April 2025 sind die meisten Währungskontrollen (der Cepo Cambiario) abgeschafft. Ansässige können Dollarkonten eröffnen, per QR-Code in Dollar bezahlen, Dollar-Bargeld abheben und international überweisen, ohne Genehmigung.
Argentinien funktioniert heute als Doppelwährungswirtschaft. Immobilien, Fahrzeuge und viele Dienstleistungen werden in Dollar bepreist. Einzelhändler dürfen Preise in jeder beliebigen Währung ausweisen, und digitale Geldbörsen wie Mercado Pago halten und handeln in Dollar. Der Peso bewegt sich innerhalb eines verwalteten Bandes und bleibt volatil, aber die Kluft zwischen offiziellem und parallelem Kurs hat sich weitgehend geschlossen.
Häufig gestellte Fragen
✔ Berechtigung
Welcher Aufenthaltsweg ist für Auswanderer in Argentinien am häufigsten?
Das Rentista-Visum ist die beliebteste Option für finanziell unabhängige Auswanderer. Es erfordert den Nachweis passiven Einkommens in Höhe des Fünffachen des argentinischen Mindestlohns (ca. USD 1.400–2.000 pro Monat je nach Wechselkurs) und gewährt einen einjährigen temporären Aufenthalt, verlängerbar auf bis zu drei Jahre.
Kann ich meine Familie in einen argentinischen Aufenthaltsantrag einbeziehen?
Ja. Ehepartner, minderjährige Kinder und finanziell abhängige erwachsene Kinder können als Angehörige in einen Rentista- oder Pensionado-Antrag aufgenommen werden. Die Einkommensschwelle des Hauptantragstellers deckt die gesamte Familie ab; jedes Mitglied muss kein separates Einkommen nachweisen.
Wie hoch ist das Mindesteinkommen für den Aufenthalt in Argentinien?
Die Visa Rentista und Pensionado erfordern beide ein monatliches passives Einkommen von mindestens dem Fünffachen des argentinischen Mindestlohns, was Anfang 2026 etwa USD 1.400–2.000 pro Monat entspricht. Dieser Betrag schwankt mit Wechselkursen und Inflationsanpassungen.
Wie hoch ist die Mindestinvestition für den Aufenthalt in Argentinien?
Das Inversionista-Visum erfordert eine Geschäftsinvestition von ca. ARS 1.500.000 (ca. USD 1.500–2.000 bei aktuellen Wechselkursen) in ein lokal registriertes, aktives Unternehmen. Ein separates Citizenship-by-Investment-Programm (Dekret 524/2025) soll nach Inbetriebnahme ca. USD 500.000 erfordern.
📝 Ablauf & Zeitrahmen
Was kostet der Antrag auf Aufenthalt in Argentinien?
Etwa $100. Die staatlichen Antragsgebühren werden über die RaDEX-Plattform bezahlt. Zusätzliche Kosten für Apostillen, beglaubigte Übersetzungen und rechtliche Beratung kommen separat hinzu.
Welche Dokumente benötige ich für den Aufenthalt in Argentinien?
Sie benötigen einen gültigen Reisepass (mindestens 6 Monate Gültigkeit), polizeiliche Führungszeugnisse aus Ihrem Herkunftsland und jedem Land, in dem Sie länger als ein Jahr gelebt haben, eine Geburtsurkunde, Einkommens- oder Investitionsnachweis, Krankenversicherung mit Gültigkeit in Argentinien und Unterkunftsnachweis. Alle ausländischen Dokumente müssen apostilliert und von einem beeidigten argentinischen Übersetzer ins Spanische übersetzt werden.
Kann ich den Aufenthalt in Argentinien als Tourist beantragen?
Ja. Aufenthaltsanträge werden im Land über die Online-Plattform RaDEX der DNM eingereicht. Sie können als Tourist nach Argentinien einreisen und Ihren Antrag innerhalb von 90 Tagen nach Ankunft einreichen. Sie erhalten eine Residencia Precaria (vorläufige Genehmigung), die Ihnen erlaubt, im Land zu bleiben, zu arbeiten und wieder einzureisen, während Ihr Antrag bearbeitet wird.
Muss ich ein Bankkonto in Argentinien eröffnen, um den Aufenthalt zu beantragen?
Ja, für Rentista- und Pensionado-Antragsteller. Sie müssen nachweisen, dass Ihr passives Einkommen monatlich über ein argentinisches Bankkonto eingeht. Sie können ein Einwanderersparkonto bei einer öffentlichen Bank wie dem Banco de la Nación mit Ihrer Residencia Precaria eröffnen, noch bevor Sie Ihren DNI erhalten.
Wie lange dauert es, den temporären Aufenthalt in Argentinien zu erhalten?
Die Bearbeitungszeiten liegen typischerweise bei 2 bis 6 Monaten nach Einreichung eines vollständigen Antrags über die RaDEX-Plattform. Verzögerungen können auftreten, wenn zusätzliche Unterlagen angefordert werden oder Rückstände bei der Einwanderungsbehörde bestehen.
Wie lange dauert es, die argentinische Staatsbürgerschaft zu erhalten?
Sie können die Staatsbürgerschaft nach zwei ununterbrochenen Jahren legalen Aufenthalts in Argentinien beantragen. Der Text des Dekrets 366/2025 liest sich so, als seien keine Ausreisen während dieses 2-Jahres-Zeitraums erlaubt. Ob Ausnahmen für kurze Abwesenheiten gewährt werden können, ist bislang nicht dokumentiert. Die Bearbeitung der Staatsbürgerschaft durch die DNM dauert dann weitere 6 bis 12 Monate, sodass der gesamte Zeitrahmen etwa drei Jahre ab Ankunft beträgt.
🏠 Leben in Argentinien
Muss ich in Argentinien leben, um meinen Aufenthalt aufrechtzuerhalten?
Daueraufenthaltsberechtigte verlieren ihren Status nach 12 aufeinanderfolgenden Monaten außerhalb Argentiniens (reduziert von 24 Monaten durch die Reformen 2025). Für die Staatsbürgerschaftsberechtigung liest sich der Text des Dekrets 366/2025 so, als müssten Sie zwei volle Jahre in Argentinien ohne Ausreisen verbringen. Ob Ausnahmen für kurze Abwesenheiten gewährt werden können, ist bislang nicht etabliert, daher planen Sie konservativ.
Kann ich als ausländischer Aufenthaltsberechtigter in Argentinien arbeiten?
Ja. Sobald Sie Ihre Residencia Precaria (vorläufige Genehmigung) erhalten, können Sie legal in Argentinien arbeiten. Nach der Genehmigung registrieren Sie sich für eine CUIL- oder CUIT-Steueridentifikationsnummer. Rentista-Visuminhaber dürfen nicht als Angestellte arbeiten; Selbstständigkeit und Unternehmenseigentum sind erlaubt.
Besteuert Argentinien ausländisches Einkommen?
Ja, aber nur wenn Sie steuerlich ansässig werden. Die steuerliche Ansässigkeit wird nach 12 ununterbrochenen Monaten physischer Anwesenheit (ab dem 13. Monat) oder bei Erhalt des Daueraufenthalts ausgelöst. Steuerlich Ansässige zahlen progressive Einkommensteuer von 5%–35% auf weltweites Einkommen und Vermögensteuer auf globale Vermögenswerte.
Ist eine Krankenversicherung für Aufenthaltsberechtigte in Argentinien Pflicht?
Ja. Seit Mai 2025 haben temporäre Aufenthaltsberechtigte, die nach der Reform eingereist sind, keinen Anspruch mehr auf kostenlose öffentliche Gesundheitsversorgung oder Bildung und müssen für die Dauer des temporären Aufenthalts eine private Krankenversicherung abschließen. Eine gültige Krankenversicherung ist auch ein erforderliches Antragsdokument.
Kann ich mit Argentinien eine doppelte Staatsbürgerschaft haben?
Ja. Argentinien erkennt die doppelte Staatsbürgerschaft vollständig an, sodass Sie Ihre bestehende Nationalität bei der Einbürgerung nicht aufgeben müssen. Es gibt keine formelle Spanischprüfung oder Staatsbürgerschaftsprüfung für den Einbürgerungsantrag.