Mexiko ist eines der zugänglichsten und etabliertesten Aufenthaltsziele in Lateinamerika und zieht Rentner, Remote-Arbeiter, finanziell unabhängige Personen und langfristige Investoren an. Mexikos Einwanderungssystem wird durch die Ley de Migración (Einwanderungsgesetz) geregelt und vom Instituto Nacional de Migración (INM) verwaltet. Der Aufenthalt wird primär auf Basis der „wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“ (solvencia económica) gewährt, was bedeutet, dass Antragsteller ausreichendes Einkommen oder Vermögen nachweisen müssen, um sich in Mexiko selbst zu unterhalten.
Aufenthaltsmöglichkeiten in Mexiko im Überblick
| Aufenthaltsweg | Verfügbar | Mindestanforderung | Dauer | Führt zum Daueraufenthalt | Wichtiger Hinweis |
|---|---|---|---|---|---|
| Temporärer Aufenthalt (Einkommen) | Ja | ~USD 4.400 / Monat Nettoeinkommen | 1–4 Jahre | Ja | Häufigster Weg |
| Temporärer Aufenthalt (Ersparnisse) | Ja | ~USD 74.000 Guthaben über 12 Monate | 1–4 Jahre | Ja | Guthaben darf nicht unter Minimum fallen |
| Daueraufenthalt (direkt) | Ja | ~USD 7.400 / Monat oder ~USD 298.000 Ersparnisse | Unbefristet | – | Nur für Rentner verfügbar |
| Arbeitserlaubnis | Ja | Arbeitgebergesponsert | 1–4 Jahre | Ja | An bestimmten Arbeitgeber gebunden |
| Immobilienbasiert | Ja | ~USD 598.000 mexikanischer Immobilienwert | Temporär | Ja | Immobilie muss lastenfrei sein |
| Kapitalinvestition | Ja | ~USD 300.000 in mexikanisches Unternehmen | Temporär | Ja | Komplexer |
| Familieneinheit | Ja | ~USD 1.434 / Monat Einkommen | Temporär oder Dauerhaft | Ja | Mexikanische Familienbindung erforderlich |
| Digital-Nomad-Visum | Nein | – | – | – | Kein eigenes Programm |
*Ungefähre USD-Schwellenwerte per 2026, basierend auf UMA 2026 ($117,31 MXN) und einem Wechselkurs von 18 MXN/USD. Die tatsächlichen Anforderungen variieren je nach Konsulat und angewandtem Wechselkurs.*
Schritt-für-Schritt-Anleitung vom Aufenthalt zum Reisepass
Dokumente im Heimatland vorbereiten
Die folgenden Dokumente müssen in Ihrem Heimatland beschafft werden, bevor Sie beim mexikanischen Konsulat einen Antrag stellen:
- Gültiger Reisepass (muss mindestens 6 Monate über das Antragsdatum hinaus gültig sein)
- Geburtsurkunde (Langform, einschließlich Angaben zu den Eltern)
- Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: Kontoauszüge, die das erforderliche Einkommen oder die Ersparnisse für die vorhergehenden 6 oder 12 Monate belegen, je nach Konsulat
- Ausgefülltes Antragsformular (vom mexikanischen Konsulat bereitgestellt)
- Passfotos gemäß den Spezifikationen des Konsulats
- Heiratsurkunde (wenn mit Ehepartner oder unter Familieneinheit beantragt wird)
- Für den Immobilien- oder Investitionsweg: Eigentumsurkunde, Kaufvertrag, offizielles Gutachten oder Nachweis der Kapitalinvestition
Alle offiziellen ausländischen Dokumente erfordern in der Regel eine Apostille aus dem Herkunftsland und eine beglaubigte spanische Übersetzung. In der Praxis bedeutet dies: das Originaldokument beschaffen, eine beglaubigte Übersetzung anfertigen lassen und beides der zuständigen Behörde zur Apostillierung vorlegen.
Antrag beim mexikanischen Konsulat im Ausland stellen
Die meisten erstmaligen Aufenthaltsanträge müssen persönlich bei einem mexikanischen Konsulat außerhalb Mexikos eingereicht werden. Die Hauptausnahme bilden „Familieneinheit“-Anträge, die manchmal innerhalb Mexikos initiiert werden können. Der Konsulattermin umfasst:
- Einreichen des ausgefüllten Antrags und der Begleitdokumente
- Persönliches Gespräch mit einem Konsularbeamten
- Zahlung der Konsulatsbearbeitungsgebühren
Bei Genehmigung erteilt das Konsulat einen vorgenemigten Visumsaufkleber im Reisepass des Antragstellers, der ab Ausstellungsdatum 180 Tage gültig ist. Der Antragsteller muss innerhalb dieses Zeitraums nach Mexiko einreisen, um den nächsten Schritt abzuschließen.
Einreise nach Mexiko und Abschluss des Canje-Verfahrens
Nach der Einreise mit dem vorgenehmigten Visum muss sich der Antragsteller innerhalb von 30 Kalendertagen beim INM (Instituto Nacional de Migración) registrieren, um das Visum gegen eine physische Aufenthaltskarte zu tauschen. Dieses Verfahren heißt „Canje“ und umfasst:
- Besuch des örtlichen INM-Büros zur Einreichung des Antrags für die Aufenthaltskarte
- Bereitstellung biometrischer Daten (Fingerabdrücke, Foto)
- Zahlung der INM-Bearbeitungsgebühr für die Aufenthaltskarte
Es ist entscheidend, dass der Einwanderungsbeamte am Flughafen oder an der Grenze die Einreise als „Canje“ und nicht als Touristeneinreise vermerkt. Wird die Einreise als Tourist erfasst, muss das Vorabgenehmigungsverfahren möglicherweise von vorne begonnen werden.
Genehmigung des temporären Aufenthalts und Kartenausstellung
Nach Abschluss des Canje-Verfahrens erhält der Antragsteller eine Residente-Temporal-Karte. Wichtige Punkte zum temporären Aufenthalt:
- Die erste temporäre Aufenthaltskarte wird für 1 Jahr ausgestellt
- Das Ablaufdatum basiert auf dem Einreisedatum nach Mexiko, nicht auf dem Kartenausstellungsdatum
- Der temporäre Aufenthalt erlaubt dem Inhaber, in Mexiko zu leben und, mit dem entsprechenden Kartentyp, für Arbeitgeber außerhalb Mexikos zu arbeiten. Arbeit für einen mexikanischen Arbeitgeber erfordert eine separate Arbeitserlaubnis
- Der Inhaber muss die Original-Aufenthaltskarte in Mexiko stets bei sich tragen
Verlängerungen und Übergang zum Daueraufenthalt
Der temporäre Aufenthalt in Mexiko kann insgesamt bis zu 4 Jahre gehalten werden. Nach der ersten 1-Jahres-Karte kann der Inhaber um 1, 2 oder 3 weitere Jahre verlängern. Der Verlängerungsprozess umfasst:
- Verlängerung beim INM vor Ablauf der aktuellen Karte einleiten (Verlängerungen können bis zu 30 Tage vor Ablauf begonnen werden)
- Nachweis der fortlaufenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bei der Verlängerung anhand UMA-basierter Schwellenwerte
- Zahlung der geltenden INM-Verlängerungsgebühr
Nach 4 aufeinanderfolgenden Jahren temporärem Aufenthalt kann der Inhaber seinen Status in einen Daueraufenthalt umwandeln. Der Daueraufenthalt erfordert keinen fortlaufenden Einkommens- oder Ersparnisnachweis. Die Daueraufenthaltskarte hat für Erwachsene kein Ablaufdatum.
Weg zur Staatsbürgerschaft
Die mexikanische Staatsbürgerschaft kann durch Einbürgerung nach langfristigem legalem Aufenthalt erlangt werden. Die Einbürgerung wird von der Secretaría de Relaciones Exteriores (SRE) verwaltet. Für die meisten Antragsteller bedeutet dies:
- Legalen Aufenthalt (temporär oder dauerhaft) in Mexiko für mindestens 5 aufeinanderfolgende Jahre halten
- In den 2 Jahren unmittelbar vor dem Antrag nicht mehr als insgesamt 180 Tage außerhalb Mexikos verbracht haben
- Eine Spanisch-Prüfung und einen Test über mexikanische Geschichte und Staatskunde bestehen, der von der SRE durchgeführt wird
- Ein einwandfreies Führungszeugnis in Mexiko und im Heimatland vorweisen
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Aufenthaltskarte mit mindestens 6 Monaten Restgültigkeit besitzen
- Mindestens 18 Jahre alt sein
- Einen separaten Einbürgerungsantrag einreichen und die Bearbeitungsgebühr bezahlen (8.755 MXN, Stand 2025)
Verkürzte Aufenthaltsanforderungen gelten in bestimmten Fällen: Antragsteller, die mit einem mexikanischen Staatsbürger verheiratet sind, die ein mexikanisches Kind haben, und Staatsangehörige lateinamerikanischer Länder oder der Iberischen Halbinsel können nach 2 Jahren legalem Aufenthalt einen Antrag stellen. Zum Vergleich: Argentinien bietet allen Antragstellern die Staatsbürgerschaft nach 2 Jahren.
Mexiko erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft. Eingebürgerte erhalten eine Carta de Naturalización und können einen mexikanischen Reisepass beantragen. Allerdings können eingebürgerte Mexikaner, die 5 oder mehr aufeinanderfolgende Jahre außerhalb Mexikos leben, rechtlich ihre mexikanische Staatsbürgerschaft verlieren.
Überblick über Visa in Mexiko
Aufenthalte auf Basis von Arbeitserlaubnissen oder Arbeitsvisa werden hier im Detail beschrieben:
→ Arbeitsvisa in Mexiko
Mexiko verwendet keine separaten Visakategorien wie „Pensionado“ oder „Rentista“, wie sie in Ländern wie Costa Rica oder Kolumbien zu finden sind. Stattdessen fallen alle Aufenthaltsanträge auf finanzieller Basis unter ein einheitliches System der „wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“. Der Antragsteller qualifiziert sich entweder für einen temporären oder dauerhaften Aufenthalt, indem er eines von vier finanziellen Kriterien erfüllt: monatliches Einkommen, Ersparnisse/Anlageguthaben, mexikanischer Immobilienwert oder Kapitalinvestition in ein mexikanisches Unternehmen.
Temporärer Aufenthalt über monatliches Einkommen
Der temporäre Aufenthalt über monatliches Einkommen ist der häufigste Weg für Remote-Arbeiter, Rentner und finanziell unabhängige Personen. Stand 2026 muss der Antragsteller ein gleichmäßiges monatliches Nettoeinkommen von ca. USD 4.400 (äquivalent zum 680-fachen des täglichen UMA von $117,31 MXN) über die vorhergehenden 6 Monate nachweisen. Einige Konsulate verlangen 12 Monate Einkommenshistorie.
Typische Nachweise:
- Original-Kontoauszüge der letzten 6 bis 12 Monate, die regelmäßige monatliche Einkommenseingänge am oder über dem Schwellenwert zeigen
- Das Einkommen muss als tatsächliche Geldeingänge erscheinen: Rentenzahlungen, Kapitalausschüttungen, Mieteinnahmen, Geschäftseinkünfte und ähnliche wiederkehrende Quellen werden in der Regel akzeptiert
- Die Auszüge müssen auf den Namen des Antragstellers lauten und den Kontoinhaber klar erkennen lassen
- Ein abhängiger Ehepartner oder minderjähriges Kind erhöht die Schwelle des Hauptantragstellers um ca. USD 1.434 pro Monat (220× UMA)
Temporärer Aufenthalt über Ersparnisse oder Anlagen
Antragsteller, die die monatliche Einkommensschwelle nicht erfüllen, können sich über Ersparnisse oder Anlageguthaben qualifizieren. Stand 2026 muss der Antragsteller ein Mindestguthaben von ca. USD 74.000 (äquivalent zum 11.460-fachen des täglichen UMA) nachweisen, das ununterbrochen über die 12 Monate vor Antragstellung gehalten wurde. Das Guthaben darf während dieses Zeitraums zu keinem Zeitpunkt unter das Minimum fallen.
Typische Nachweise:
- Kontoauszüge oder Anlagekontoauszüge für den gesamten 12-Monats-Zeitraum, die das Guthaben über dem Minimum zeigen
- Qualifizierende Konten umfassen Giro-, Spar-, 401(k)-, IRA-, RRSP-, Treuhandkonten und bestimmte andere Anlagekonten mit nachweisbaren Guthaben
- Kryptowährungen, Edelmetalle, Immobilienkapital und andere illiquide Vermögenswerte werden nicht akzeptiert
- Einige Konsulate haben begonnen, nur Bargeldersparnisse zu akzeptieren und Guthaben in Anlagekonten abzulehnen: dies variiert je nach Konsulat
Daueraufenthalt (Direktantrag)
Der Daueraufenthalt kann direkt erlangt werden, ohne zuvor einen temporären Aufenthalt gehabt zu haben, aber mexikanische Konsulate beschränken dies in der Regel auf Antragsteller, die im Ruhestand oder pensionär sind. Die Einkommensschwelle liegt bei ca. USD 7.400 pro Monat (1.140× UMA), oder ca. USD 298.000 in Ersparnissen/Anlagen, die 12 Monate lang gehalten werden (45.850× UMA).
Antragstellern, die die finanzielle Schwelle erfüllen, aber nicht im Ruhestand sind, wird in der Regel stattdessen ein temporärer Aufenthalt angeboten. Der alternative Weg zum Daueraufenthalt besteht darin, 4 aufeinanderfolgende Jahre lang einen temporären Aufenthalt zu halten und dann den Statuswechsel zu beantragen.
Temporärer Aufenthalt über mexikanisches Immobilieneigentum
Antragsteller, die eine Wohnimmobilie in Mexiko besitzen, können sich für einen temporären Aufenthalt qualifizieren, wenn die Immobilie einen Marktwert von mindestens ca. USD 598.000 (MXN 10.758.500) hat. Die Immobilie muss in Mexiko liegen, frei von Grundpfandrechten oder Hypotheken sein, und die Eigentumsurkunde oder der Kaufvertrag muss auf den Namen des Antragstellers lauten.
Temporärer Aufenthalt über Kapitalinvestition
Der Aufenthalt steht auch Antragstellern offen, die eine Kapitalinvestition von mindestens ca. USD 300.000 (MXN 5.378.664) in ein privates mexikanisches Unternehmen oder in an der mexikanischen Börse notierte Unternehmen tätigen. Dieser Weg ist erheblich komplexer als einkommens- oder ersparnisbasierte Anträge und erfordert in der Regel rechtliche Unterstützung.
Familieneinheit-Aufenthalt
Antragsteller mit direkten mexikanischen Familienbindungen, wie einem mexikanischen Ehepartner, einem mexikanischen Kind oder mexikanischer Abstammung, können unter der „Familieneinheit“-Regelung (Unidad Familiar) einen Aufenthalt beantragen. Die finanzielle Schwelle ist deutlich niedriger: ca. USD 1.434 pro Monat Einkommen oder USD 1.434 an Ersparnissen (220× UMA). Familieneinheit-Anträge können häufig innerhalb Mexikos gestellt werden, anstatt bei einem Konsulat im Ausland, und führen je nach Umständen zu einem temporären oder dauerhaften Aufenthalt.
Steuerliche Aspekte des Aufenthalts in Mexiko
Aus steuerlicher Sicht unterscheidet sich Mexiko erheblich von Ländern mit territorialer Besteuerung. Mexiko besteuert seine Steuerresidenten auf ihr weltweites Einkommen, was bedeutet, dass Personen, die steuerlich ansässig werden, möglicherweise mexikanische Einkommensteuer auf Einkünfte aus allen Quellen weltweit schulden, einschließlich ausländischer Renten, Mieteinnahmen, Kapitalerträge und Erwerbseinkommen.
Die steuerlichen Ergebnisse hängen von den persönlichen Umständen ab. Die folgenden Punkte helfen bei der Einschätzung in der Praxis:
- Mexiko wendet ein weltweites Einkommensteuersystem für Steuerresidenten an, kein territoriales System wie Panama oder Paraguay
- Eine Person wird mexikanischer Steuerresident, wenn sie mehr als 183 Tage in einem Kalenderjahr in Mexiko verbringt, oder wenn sie einen „Mittelpunkt der Lebensinteressen“ in Mexiko begründet (definiert als Hauptwohnsitz, unmittelbare Familie oder Hauptgeschäftstätigkeit dort)
- Einwanderungsrechtlicher Aufenthalt und steuerliche Ansässigkeit sind getrennte Konzepte: der Besitz einer temporären oder dauerhaften Aufenthaltskarte begründet nicht automatisch eine steuerliche Ansässigkeit, wenn der 183-Tage- oder Lebensinteressen-Test nicht erfüllt ist
- Nichtresidenten werden nur auf in Mexiko erzielte Einkünfte besteuert
- Mexiko erhebt keine Vermögensteuer, Erbschaftsteuer, Nachlasssteuer oder Schenkungsteuer
- Es gibt keine formale Wegzugssteuer beim Beenden der Ansässigkeit, aber eine formale Mitteilung muss mindestens 15 Tage vor dem Wirksamwerden eines Wechsels der steuerlichen Ansässigkeit beim SAT (Mexikos Steuerbehörde) eingereicht werden
Einkommen, das während der steuerlichen Ansässigkeit in Mexiko erzielt wird, unterliegt der progressiven Einkommensteuer (ISR) mit Grenzsätzen von 1,92 % bis 35 %. Der Spitzengrenzsteuersatz von 35 % gilt für Jahreseinkommen über ca. MXN 4.511.707 (ungefähr USD 250.000 bei 18 MXN/USD). Diese Sätze gelten für das gesamte weltweite Einkommen des Einzelnen als Steuerresident in Mexiko.
Eine ausländische Steuergutschrift steht zur Verfügung, um Doppelbesteuerung zu reduzieren: Steuerresidenten können an ausländische Regierungen gezahlte Einkommensteuern gegen ihre mexikanische Steuerschuld anrechnen. Mexiko hat zudem Steuerabkommen mit zahlreichen Ländern, darunter die Vereinigten Staaten, Kanada und viele EU-Mitgliedstaaten, die Doppelbesteuerung bei bestimmten Einkommensarten weiter reduzieren oder eliminieren können.
Vergleich der Aufenthaltsstatus
| Status | Typische Dauer | Statusverlängerung | Identifikation | Mindestanwesenheit zur Statuserhaltung | Zählt für Staatsbürgerschaft |
|---|---|---|---|---|---|
| Tourist | Bis zu 180 Tage | Über Neueinreise | Reisepass + FMM | Keine | Nein |
| Temporärer Aufenthalt | 1 Jahr (verlängerbar auf max. 4 Jahre) | Über Antrag beim INM | Residente-Temporal-Karte | Keine formale Mindestanforderung, längere Abwesenheit kann Verlängerung beeinflussen | Ja |
| Daueraufenthalt | Unbefristet (Erwachsene) | Nicht erforderlich | Residente-Permanente-Karte | Keine formale Mindestanforderung | Ja |
| Staatsbürgerschaft | Dauerhaft | Nicht erforderlich | Personalausweis (INE) / Reisepass | Muss in Mexiko wohnen, sonst Verlust der Staatsbürgerschaft nach 5 Jahren im Ausland möglich | – |
Wie die finanziellen Schwellenwerte berechnet werden (UMA)
Mexikos finanzielle Anforderungen für den Aufenthalt werden anhand von Vielfachen der UMA (Unidad de Medida y Actualización) berechnet, einer offiziellen Maßeinheit, die jährlich von INEGI veröffentlicht wird. Der tägliche UMA-Wert für 2026 beträgt $117,31 MXN. Die erforderlichen Vielfachen wurden durch im Juli 2025 veröffentlichte Visa-Richtlinien festgelegt.
| Aufenthaltsart | Vielfaches (Monatseinkommen) | Ca. USD / Monat | Vielfaches (Ersparnisse) | Ca. USD Ersparnisse |
|---|---|---|---|---|
| Temporärer Aufenthalt | 680× UMA | ~$4.432 | 11.460× UMA | ~$74.687 |
| Daueraufenthalt | 1.140× UMA | ~$7.430 | 45.850× UMA | ~$298.815 |
| Abhängiger Ehepartner / Minderjähriger | 220× UMA | ~$1.434 | 220× UMA | ~$1.434 |
| Familieneinheit | 220× UMA | ~$1.434 | 220× UMA | ~$1.434 |
| Student (Temporär) | 220× UMA | ~$1.434 | 2.290× UMA | ~$14.924 |
*USD-Beträge berechnet bei 18 MXN/USD. UMA 2026: $117,31 MXN. Die tatsächlichen Konsulatsanforderungen können je nach angewandtem Wechselkurs um ±5–10 % abweichen.*
RFC-Steuerregistrierung für alle Residenten
Ohne RFC (Registro Federal de Contribuyentes) können Sie die meisten Bankkonten nicht eröffnen, kein Auto mit ordnungsgemäßer Rechnung kaufen, keine Versorgungskonten auf Ihren Namen einrichten und keine Kapitalertragsteuerbefreiungen beim Immobilienverkauf geltend machen. Seit 2022 verlangt das SAT von allen temporären und dauerhaften Residenten ab 18 Jahren eine RFC, unabhängig davon, ob sie in Mexiko Einkommen erzielen. Die Registrierung ist kostenlos und erfolgt persönlich in einem SAT-Büro mit Aufenthaltskarte, Reisepass, CURP und einem Adressnachweis (der nicht auf Ihren Namen lauten muss).
Nach der Registrierung betrachtet das SAT Sie als Teil des mexikanischen Steuersystems. Es wird erwartet, dass Sie eine jährliche Steuererklärung abgeben, selbst wenn Ihr Einkommen anderswo besteuert wird und Sie in Mexiko nichts schulden. Die Nichtaktivierung Ihres Buzón Tributario (elektronisches SAT-Postfach) kann zu Geldstrafen von MXN 3.850 bis MXN 11.540 führen, und das SAT hat begonnen, Compliance-Schreiben an ausländische Residenten mit aktiven RFCs zu senden, die keine Erklärung abgegeben haben.
Sperrzone und Küstenimmobilien
Ausländer können Wohnimmobilien nicht direkt innerhalb von 50 Kilometern einer Küstenlinie oder 100 Kilometern einer internationalen Grenze besitzen. Diese verfassungsrechtliche Beschränkung gemäß Artikel 27 betrifft Cancún, Playa del Carmen, Tulum, Puerto Vallarta, Los Cabos und jede andere Küstenstadt. Immobilien außerhalb der Sperrzone, wie in Mexiko-Stadt, Guadalajara oder Mérida, können mit direktem Eigentumsrecht erworben werden.
Die Standardlösung für Käufe in der Sperrzone ist ein Fideicomiso: ein Banktreuhandverhältnis, bei dem eine mexikanische Bank den rechtlichen Titel hält, während der ausländische Käufer alle praktischen Eigentumsrechte behält, einschließlich der Möglichkeit, die Immobilie zu bewohnen, zu vermieten, zu renovieren, zu verkaufen oder zu vererben. Der Trust läuft 50 Jahre, ist unbegrenzt verlängerbar, kostet USD 2.000 bis USD 3.000 zur Einrichtung und verursacht jährliche Bankgebühren von USD 550 bis USD 1.000.
Ausländisch zugelassene Fahrzeuge und Aufenthalt
Temporäre Residenten dürfen ein ausländisch zugelassenes Fahrzeug unter einer temporären Einfuhrgenehmigung (TIP) nach Mexiko bringen, die für die Dauer ihrer Aufenthaltskarte gültig ist. Dauerresidenten können keine TIP erhalten und dürfen laut Gesetz außerhalb bestimmter Freizonen nirgendwo in Mexiko ein ausländisch zugelassenes Fahrzeug fahren. Diese Regelung stammt aus der Einwanderungsreform von 2012, wurde aber bis Ende 2025 selten durchgesetzt, als Zollbeamte in Baja California begannen, Fahrzeuge von Dauerresidenten an Kontrollpunkten zu beschlagnahmen.
Vor dem Wechsel vom temporären zum dauerhaften Aufenthalt müssen Sie Ihr ausländisch zugelassenes Fahrzeug entweder exportieren oder dauerhaft einführen, indem Sie Zollgebühren zahlen und über einen Zollmakler mexikanische Nummernschilder erhalten. Ein staatliches Regularisierungsprogramm für ältere Fahrzeuge wurde bis September 2026 verlängert, gilt aber nur für Fahrzeuge, die bestimmte Altersanforderungen erfüllen. Für die meisten Langzeitresidenten ist der Kauf eines mexikanisch zugelassenen Fahrzeugs der einfachste Weg.
Häufig gestellte Fragen
✓ Berechtigung
Welcher Aufenthaltsweg ist für Auswanderer in Mexiko am gängigsten?
Der temporäre Aufenthalt über monatliches Einkommen ist der häufigste Weg für Remote-Arbeiter, Rentner und finanziell unabhängige Personen. Antragsteller müssen ein gleichmäßiges monatliches Nettoeinkommen von ca. USD 4.400 (680× des täglichen UMA) über die vorhergehenden 6 bis 12 Monate nachweisen, je nach Konsulat.
Kann ich meine Familie in einen Aufenthaltsantrag für Mexiko einbeziehen?
Ja. Ein abhängiger Ehepartner oder minderjähriges Kind erhöht die Einkommensschwelle des Hauptantragstellers um ca. USD 1.434 pro Monat (220× UMA). Heirats- oder Geburtsurkunden müssen apostilliert und ins Spanische übersetzt werden.
Wie hoch ist das Mindesteinkommen für einen Aufenthalt in Mexiko?
Für den temporären Aufenthalt ca. USD 4.400 pro Monat Nettoeinkommen. Für den direkten Daueraufenthalt (nur Rentner) ca. USD 7.400 pro Monat. Alternativ können sich Antragsteller mit Ersparnissen von ca. USD 74.000 für den temporären oder USD 298.000 für den dauerhaften Aufenthalt qualifizieren, die 12 Monate lang gehalten werden.
Wie hoch ist die Mindestinvestition für einen Aufenthalt in Mexiko?
Eine Kapitalinvestition von mindestens ca. USD 300.000 (MXN 5.378.664) in ein privates mexikanisches oder börsennotiertes mexikanisches Unternehmen qualifiziert für den temporären Aufenthalt. Alternativ qualifiziert auch der Besitz einer mexikanischen Immobilie mit einem Wert von ca. USD 598.000 oder mehr.
📝 Prozess & Zeitrahmen
Was kostet die Beantragung eines Aufenthalts in Mexiko?
Ca. $620. Die INM-Bearbeitungsgebühr für eine erste einjährige temporäre Aufenthaltskarte beträgt ca. MXN 11.141. Konsulatsbearbeitungsgebühren sind separat und variieren je nach Standort. Zusätzliche Kosten für Apostillen, beglaubigte Übersetzungen und rechtliche Beratung fallen separat an.
Welche Dokumente brauche ich für einen Aufenthaltsantrag in Mexiko?
Sie benötigen einen gültigen Reisepass (mindestens 6 Monate Gültigkeit), Geburtsurkunde in Langform, Kontoauszüge als Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für 6 bis 12 Monate, ausgefülltes Antragsformular, Passfotos und eine Heiratsurkunde, wenn mit Ehepartner beantragt wird. Alle ausländischen Dokumente erfordern eine Apostille und beglaubigte spanische Übersetzung.
Kann ich während eines Touristenaufenthalts einen Aufenthalt in Mexiko beantragen?
Nein. Die meisten erstmaligen Aufenthaltsanträge müssen persönlich bei einem mexikanischen Konsulat außerhalb Mexikos eingereicht werden. Die Hauptausnahme bilden „Familieneinheit“-Anträge (für Personen mit mexikanischen Familienbindungen), die manchmal innerhalb Mexikos initiiert werden können.
Muss ich für die Beantragung eines Aufenthalts in Mexiko ein Bankkonto eröffnen?
Nein. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird anhand von Kontoauszügen aus Ihrem Heimatland nachgewiesen, die Einkommen oder Ersparnisse auf den Namen des Antragstellers zeigen. Nach Erhalt des Aufenthalts und einer RFC-Steuernummer benötigen Sie die RFC jedoch für die Eröffnung der meisten mexikanischen Bankkonten.
Wie lange dauert es, einen temporären Aufenthalt in Mexiko zu erhalten?
Nach der Konsulat-Genehmigung erhalten Sie einen vorgenehmigten Visumsaufkleber, der 180 Tage gültig ist. Nach der Einreise nach Mexiko müssen Sie sich innerhalb von 30 Kalendertagen beim INM registrieren, um das „Canje“-Verfahren abzuschließen und Ihre physische Aufenthaltskarte zu erhalten. Die erste temporäre Aufenthaltskarte wird für 1 Jahr ausgestellt.
Wie lange dauert es, die mexikanische Staatsbürgerschaft zu erhalten?
Die meisten Antragsteller benötigen mindestens 5 aufeinanderfolgende Jahre legalen Aufenthalt, mit nicht mehr als 180 Tagen Abwesenheit in den 2 Jahren vor Antragstellung. Wer mit einem mexikanischen Staatsbürger verheiratet ist oder ein mexikanisches Kind hat, kann nach 2 Jahren einen Antrag stellen. Das Einbürgerungsverfahren selbst dauert in der Regel 6 bis 12 Monate.
🏠 Leben in Mexiko
Muss ich in Mexiko leben, um meinen Aufenthalt aufrechtzuerhalten?
Es gibt keine formale Mindestanwesenheitspflicht für die Aufrechterhaltung des temporären oder dauerhaften Aufenthalts. Längere oder häufige Abwesenheiten können jedoch vom INM vermerkt werden und die Verlängerung des temporären Aufenthalts beeinflussen. Eingebürgerte Staatsbürger, die 5 oder mehr aufeinanderfolgende Jahre außerhalb Mexikos leben, können ihre Staatsbürgerschaft verlieren.
Kann ich als ausländischer Resident in Mexiko arbeiten?
Temporäre Residenten dürfen für Arbeitgeber außerhalb Mexikos arbeiten. Arbeit für einen mexikanischen Arbeitgeber erfordert eine separate Arbeitserlaubnis. Dauerresidenten haben automatisch das Recht, in Mexiko zu arbeiten, ohne zusätzliche Genehmigungen zu benötigen.
Besteuert Mexiko ausländisches Einkommen?
Ja. Mexiko besteuert seine Steuerresidenten auf ihr weltweites Einkommen mit progressiven Sätzen von 1,92 % bis 35 %. Steuerresident wird, wer mehr als 183 Tage pro Kalenderjahr in Mexiko verbringt oder dort einen „Mittelpunkt der Lebensinteressen“ begründet. Eine ausländische Steuergutschrift und Steuerabkommen mit vielen Ländern können Doppelbesteuerung reduzieren oder eliminieren.
Ist eine Krankenversicherung für Residenten in Mexiko Pflicht?
Nein. Eine Krankenversicherung ist keine gesetzliche Voraussetzung für die Erlangung oder Aufrechterhaltung des Aufenthalts in Mexiko. Sie wird jedoch dringend empfohlen. Ausländische Residenten können sich freiwillig bei Mexikos öffentlichem Gesundheitssystem (IMSS) gegen eine jährliche Gebühr anmelden oder eine private Krankenversicherung abschließen.
Kann ich die doppelte Staatsbürgerschaft mit Mexiko haben?
Ja. Mexiko erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft. Eingebürgerte erhalten eine Carta de Naturalización und können einen mexikanischen Reisepass beantragen. Allerdings können eingebürgerte Mexikaner, die 5 oder mehr aufeinanderfolgende Jahre außerhalb Mexikos leben, rechtlich ihre mexikanische Staatsbürgerschaft verlieren.